| 1.) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder das Apartment bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2.) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3.) Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers oder der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten. 4.) Der Besteller / Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Apartments, Ferienwohnungen und Zimmern ohne Frühstück 10 % des Übernachtungspreises, bei Zimmer mit Frühstück 20 %, bei Halbpension 30 % und bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. 5.) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers oder der Ferienwohnung hat der Besteller / Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen. 6.) Bei Reservierungen kann mit der Bestätigung der Buchung durch den Vermieter eine Vorauszahlung i.H.v. 50% des Gesamtrechnungsbetrages, mindestens jedoch der Gesamtrechnungsbetrag für die erste Übernachtung, verlangt werden. 7.) Der gesamte Mietpreis und evt. gebuchte Zusatzleistungen werden nach der aktuell geltenden Preisliste errechnet und sind ohne Abzug spätestens am Anreisetag im Voraus zu bezahlen. Sollte der fällige Betrag nicht sofort bezahlt werden, stehen dem Vermieter pro Reservierung eine Bearbeitungspauschale von 10,- Euro und Verzugszinsen von 4% pro Jahr über dem üblichen Zinssatz, bis zur vollständigen Bezahlung, zu. Darüber hinaus stehen dem Vermieter pro Mahnung eine Aufwandspauschale von 3,00 Euro zu. 8.) Zahlungen vor Ort können nur in bar akzeptiert werden - keine Kartenzahlung möglich -. 9.) Der Besteller / Gast hat keinen Anspruch auf bestimmte Pensionszimmer. 10.) Der Gast verpflichtet sich, alle nicht angemeldeten Personen - insbesondere Besucher - vor dem Betreten des Hauses beim Vermieter anzumelden. Der Gast darf seine Besucher zu üblichen Zeiten im Aufenthaltsraum der Pension treffen. Der Aufenthalt von Besuchern im Zimmer des Gastes ist nicht gestattet, auch nicht für kurze Zeit. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mietpreis um die entsprechende Personenanzahl tageweise erhöhen. 11.) Der Besteller / Gast darf die gebuchten Zimmer nicht an andere, nicht angemeldete Personen überlassen, selbst wenn die Zeit für die er bezahlt oder reserviert hat noch nicht verstrichen ist. 12.) Reist der Gast nicht am vereinbarten Anreisetag bis zur vereinbarten Zeit an, geht der Vermieter davon aus, dass der Gast / Besteller von der bestätigten Reservierung zurückgetreten ist. Eine Anreise nach 21:00 Uhr ist nicht möglich. Danach ist der Vermieter berechtigt das / die Zimmer für den gesamten Reservierungszeitraum anderweitig zu vergeben. 13.) An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag stehen dem Gast die reservierten Zimmer ab 13:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr freizumachen, andernfalls werden dem Gast die Kosten für eine weitere Übernachtung berechnet. 14.) Der Gast hat eine besondere Obhutspflicht gegenüber sämtlichen Einrichtungsgegenständen der Pension und hat im Rahmen der überlassenen Unterkunft für schonende und bestimmungsgemäße Behandlung zu sorgen. Im Besonderen dürfen im Sanitärbereich keine Fremdgegenstände (Hygieneartikel, Babywindeln, Obst- oder Speisereste oder andere blockierende Gegenstände ) über das Klo entsorgt werden, da dies in der Regel zu Verstopfungen in den Rohren und zum Versagen der nachgeschalteten Hebewerke führt. Desweiteren ist das Tragen von Straßen-Arbeitsschuhen innerhalb des gesamten Hauses untersagt. Der Vermieter stellt im Bedarfsfall passende Schuhe für den Aufenthalt zur Verfügung. Bei nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Einrichtungsgegenstände, vertragswidrigem Gebrauch des Zimmers oder Verstoß gegen die Hotel- oder Hausordnung steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Reist der Gast deshalb vorzeitig ab, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Zahlung nach Abs. 4 für den verbleibenden Reservierungszeitraum. 15.) Soweit dem Gast, bei bestimmungsgemäßer Nutzung, Mängel, insbesondere im Bereich seines Zimmers auffallen, sind diese unverzüglich anzuzeigen, damit der Vermieter die Gelegenheit hat, angezeigte Mängel kurzfristig zu beheben. Ein Mangel, der erst bei Abreise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Zimmerpreises, wenn dieser Mangel dem Vermieter nicht bekannt war. Eigenmächtige Versuche der Mängelbeseitigung durch den Gast, insbesondere an elektrischen und elektronischen Geräten, sind strengstens untersagt und führen in der Regel zu Schadensersatzforderungen. Keines der zur Verfügung gestellten elektrischen und elektronischen Geräte darf vom Gast verändert oder gar geöffnet werden. 16.) Der Gast / Besteller haftet für alle materiellen Schäden, Entwendungen bzw. Zerstörungen von Ausstattungsgegenständen und technischen Anlagen der Pension, die durch sein Verschulden bzw. Verschulden seiner Besucher / Gäste entstanden sind. Es ist dem Gast nicht erlaubt Ausstattungsgegenstände, gleich welcher Art, zu verändern, zu entfernen, auszutauschen oder gar mitzunehmen, auch nicht vorübergehend, ohne die Zustimmung des Vermieters vorher eingeholt zu haben. 17.) Aus Gründen des Brandschutzes ist es ausdrücklich verboten in den Pensionszimmern elektr. Tauchsieder, elektr. Bügeleisen und andere ähnliche Geräte, die nicht zur Zimmerausstattung zählen, zu benutzen. Desgleichen gilt in allen Räumen, Treppenhäusern und Gängen der Pension ein absolutes Rauchverbot. 18.) Die Hausordnung - dem Gast durch Aushang im Rezeptionsbereich bekannt gemacht - wird in die vorstehende Hotelordnung einbezogen und ist für alle Gäste verbindlich. Bei groben, insbesondere aber bei bewussten Verstößen gegen die Hausordnung steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Reist der Gast deshalb vorzeitig ab, befreit ihn dies nicht von der Verpflichtung zur Zahlung nach Abs. 4 für den verbleibenden Reservierungszeitraum. 19.) Mit der Übermittlung seiner Daten willigt der Besteller / Gast ein, die Daten elektronisch zu speichern. Die übermittelten persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt, sie werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung, Reservierung und Rechnungsstellung gespeichert. 20.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. 21.) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort des Vermieters. Es gilt deutsches Recht. |